Bebauungsplanung

Bebauungsplan Wohnanlage Hauptstraße 22

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Mühlenbecker Land

Oberhavel

0,72 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2018 – 2020 (Rechtskraft März 2020)

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 31 „Wohnanlage Hauptstraße 22“ befindet sich östlich der Hauptstraße im Ortsteil Mühlenbeck der Gemeinde Mühlenbecker Land. Es ist bis 2020 durch Leerstand und Ruinen geprägt, nur zwei Gebäude werden (gewerblich) genutzt. Die Fläche besitzt durch die zentrale Lage ein hohes EntwicklungspotenzialPlanungsziel ist die Schaffung verschiedener Wohnformen (allgemeines Wohnen, Wohnen für Senioren ohne Betreuungsbedarf, betreutes Wohnen und Pflegeplätze). Über 50 % der  Wohnungen werden gemäß § 50 BbgBO barrierefrei gestaltet werden. Das städtebauliche Konzept sieht eine geschlossene Bebauung von Wohngebäuden und einer Tiefgarage vor. Die bauliche Verdichtung mit bis zu dreigeschossigen Baukörpern beruht auf einer intensiven Abwägung der verschiedenen Interessen. 

Für die erste Baureihe entlang der Hauptstraße wurden sowohl aus denkmalpflegerischer als auch aus immissionsschutzrechtlicher Sicht detaillierte Festsetzung zur Gebäudeausrichtung und Gestaltung (Baulinien, Dachformen, Lage der Aufenthaltsräume) getroffen. Zur Verbesserung des Kleinklimas wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass mindestens 60 % der Dachflächen mit einer Neigung von weniger als 30 Grad mit einer extensiven Dachbegrünung zu begrünen sind. Des Weiteren wird zum Schutz des angrenzenden FFH-Gebiets und als Maßnahme des Artenschutzes bestimmt, dass entlang der östlichen Grundstücksgrenze eine 5 m breite Hecke aus heimischen Sträuchern anzupflanzen ist.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gab es insbesondere in Hinblick auf den zu  erwartenden Verkehr, die hohe Versiegelung und Baumasse Anregungen aus der Öffentlichkeit. Die Bedenken konnten durch fachliche Auseinandersetzungen, mit dem Verweis auf die erhebliche Nachfrage in der Region nach seniorengerechtem Wohnen sowie den entsprechenden technischen Anforderungen an diese Wohnformen ausgeräumt werden.