Bebauungsplanung

Neubau eines Verbrauchermarktes in Mühlenbeck

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Mühlenbecker Land

Oberhavel

0,8 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2020 – 2022

Das Plangebiet des Bebauungsplans GML Nr. 43 „Neubau eines Verbrauchermarktes Hermann-Grüneberg-Straße“ befindet sich zentral im Ortsteil Mühlenbeck der Gemeinde Mühlenbecker Land. Es ist die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit rund 1.500 m2 Verkaufsfläche als Ersatzbau für den vorhandenen Verbrauchermarkt mit rund 550 m2 Verkaufsfläche, sowie die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses beabsichtigt. Zugehörig zu dem neuen Verbrauchermarkt soll eine Stellplatzanlage mit 77 Stellplätzen hergestellt werden. Grundlage für die Planung bildet das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Mühlenbecker Land von 2016.

Die Auswirkungen des Neubaus des Verbrauchermarktes hinsichtlich Verkehr, umliegenden Einzelhandelseinrichtungen, Niederschlagsentwässerung, Artenschutz, und Immissionsschutz werden im Rahmen von Fachgutachten untersucht und mittels Festsetzungen im Bebauungsplan oder im Rahmen des städtebaulichen Vertrages in die Planung eingearbeitet. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades der Bestandsflächen ist durch die Umsetzung Bebauungsplans keine Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden notwendig.

In den Bebauungsplan werden dennoch grünordnerische Festsetzungen zur Minimierung des Eingriffes in Natur und Landschaft aufgenommen. Hierzu zählen Baumpflanzungen im Bereich der Stellplatzanlage sowie die Festsetzung von Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern.

In der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist die Nähe zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“ und zum angrenzenden Naturschutzgebiet „Tegeler Fließ“. Weiterhin liegt der Fokus der Abwägung auf der Behandlung der Abstandsflächen des geplanten Verbrauchermarktes. Die besondere städtebauliche Situation erfordert eine vom Landesrecht abweichende Festsetzung der Abstandsflächen des Verbrauchermarktes.