Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Rosenbogen"
Stadt Wildau
Anlass der Überplanung des ursprünglichen Bebauungsplans VEP R II 04-01 „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“ war die Änderung der Planungsabsichten der Stadt Wildau. Inhalt der Bebauungsplan-Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, überbaubare Grundstücksfläche). Der Bebauungsplan trat im Mai 2017 in Kraft.