Überörtliche und informelle Planung

Städtebauliches Konzept Alte Werftstraße

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt König Wusterhausen

Dahme – Spreewald 

10,67 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2014 – 2016 (Rechtskraft August 2017), Vorplanungen seit 2008

Das Plangebiet des Bebauungsplans 06/08 „Alte Werftstraße“ liegt im Ortsteil Zernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen zwischen der Karl-Marx-Straße im Norden und dem Krüpelsee im Süden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen des ehemaligen Betonwerkes einschließlich des Uferstreifens. Der Vorhabenträger beabsichtigt eine hochwertige bauliche Entwicklung mit Wohngebäuden in offener Bauweise, die Errichtung eines Wassersportgeländes und die Anlage eines großzügig angelegten Uferparks. Ein denkmalgeschütztes Bootshaus im Süden soll in seiner baulichen Form erhalten und die umliegenden baulichen Nutzungen auf die denkmalpflegerischen Belange abgestimmt werden. 

Das Plangebiet stellt einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“ dar. Die Gesamtheit der geplanten Nutzungen einschließlich der erforderlichen
Erschließung wäre nicht genehmigungsfähig. Somit muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen
und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

Nach dem städtebaulichen Konzept können etwa 100 Wohnbaugrundstücke mit Flächengrößen zwischen etwa 600 m 2 bis 2.000 qm gebildet werden. Zudem sollen im Sondergebiet „Wassersport und Tourismus“ knapp 9.000 qm Grundfläche für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Die Erschließung im Plangebiet findet über eine zentrale Erschließungsstraße sowie über eine Ringerschließung statt. Im Bebauungsplan wird eine Vielzahl schützenswerter Bäume als zu erhalten festgesetzt, um den angestrebten villenhaften Charakter zu bekräftigen. In Teilen des Plangebiets wurden Bodenkontaminationen gutachterlich festgestellt. Im Bebauungsplan wurden dazu abgestimmte Maßnahmen für die künftige Bodennutzung gemäß der parallel verlaufenden Bodensanierungsplanung getroffen.

Abwägungsschwerpunkte:
• Verkehrliche Erschließung
• Denkmalschutz
• Altlastensanierung
• Ökologische Belange