Bebauungsplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Rosenbogen

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt Wildau

Dahme-Spreewald

1,05 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2015 – 2017 (Rechtskraft Mai 2017)

Für das Plangebiet waren in der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“ zwei Allgemeine Wohngebiete und eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt worden. Die Planungsabsichten der Stadt Wildau haben sich dahingehend geändert, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse) und zu der überbaubaren Grundstücksfläche im Rahmen der 4. Änderung des VEP R II 04-01 „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“ geändert werden sollen.

Das Planungskonzept sieht zwei Baukörper vor, welche sich jeweils zur Straße „Rosenanger“ hin öffnen. Im Gegensatz zum Vorhaben- und Erschließungsplan von 1995 und der 1. Änderung von 2000 sind die Öffnungen nicht nach Westen zur Miersdorfer Straße, sondern zur Süd- bzw. Nordseite orientiert. Dadurch soll größtenteils vermieden werden, dass der Verkehrslärm der Miersdorfer Straße in die offenen Höfe gelangt. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit maximal fünf Geschossen, wobei nur 60 – 65 % als fünftes Geschoss ausgebildet werden sollen.

Es ist die Entwicklung von 171 Wohneinheiten geplant, welche aus Zwei-, Drei- und Vierraumwohnungen bestehen. Etwa 40 % der Baufläche werden durch die beiden Wohngebäude versiegelt, die restlichen rund 60 % der Fläche werden als Grün- und Gartenanlage gestaltet. So sind innerhalb der Wohnanlage großflächige Grünanlagen mit einem Kinderspielplatz, ausreichend Sitzmöglichkeiten und einem Wasserspiel geplant. Diese Grünanlage passt sich somit dem Gartenstadtcharakter der Stadt Wildau hervorragend an.