Flächennutzungsplanung

Flächennutzungsplan Velten

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt Velten

Oberhavel

117 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2012 – 2017 (Rechtskraft September 2018)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat 2009 beschlossen den Flächennutzungsplan der Stadt Velten (FNP) aus dem Jahr 2001 in 19 Teilbereichen zu ändern. Die Notwendigkeit der Änderung des FNP liegt einerseits in der Fortschreibung des geltenden FNP, andererseits in den veränderten Rahmenbedingungen der letzten Jahre, die unmittelbare Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und die Flächennutzung im Stadtgebiet haben.

Die Stadt Velten verfolgt folgende übergeordnete Planungsziele:

  • Überprüfung und Fortschreibung des bestehenden FNP
  • Berücksichtigung der Planungsvorgaben wie Bebauungspläne oder sonstige Satzungen
  • Entwicklung verkehrsvermeidender Strukturen
  • Berücksichtigung anderer Planungskonzepte wie z. B. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen eines Umweltberichtes

Aufgabe des FNP ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Bei der Erarbeitung und Umsetzung des FNP sollen Widersprüche sowohl zwischen den unterschiedlichen Planungsebenen als auch mit den Fachplanungen frühzeitig erkannt und planerisch bewältigt werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Velten sollen überwiegend Änderungen in der Art der baulichen Nutzungen vorgenommen werden. Häufig werden dabei bestehende Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen) nur in der Art geändert. Es finden aber auch Änderungen statt, wo bestehende Bauflächen erheblich erweitert werden sollen oder vormals Grün- oder Landwirtschaftsflächen in Bauflächen umgewandelt werden sollen.

Insbesondere bei der Neuausweisung von Bauflächen war eine intensive Abstimmung mit der Landesplanung und den Umweltämtern notwendig. Denn auch wenn der FNP nur den Rahmen für eine mögliche künftige Bebauung vorgibt, so muss doch bereits auf dieser Planungsebene die Erforderlichkeit und Verträglichkeit gegeben sein.