Bebauungsplanung

Änderung des bebauungsplanes Wohnpark Röthegrund I

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt Wildau

Dahme-Spreewald

2,0 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2015 – 2020 (Rechtskraft September 2020)

Für das Plangebiet waren im Ursprungsbebauungsplan Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ von 1993 drei Allgemeine Wohngebiete, Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ und öffentliche Grünflächen festgesetzt. In den Allgemeinen Wohngebieten sollen u. a. die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) zulässigen gewerblichen Nutzungen angesiedelt werden. Den unterschiedlichen Anforderungen an das heutige Wohnen soll durch eine Mischung verschiedener Wohntypologien Rechnung getragen werden. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse) und zu der überbaubaren Grundstücksfläche wurden verändert.

Das Plangebiet ist, bis auf die Straßen, derzeit unbebaut und stellt sich als ausgedehnte Brachfläche dar. Die Straßen wurden im Zuge der Umsetzung von Teilgebieten des Bebauungsplans Mitte der 1990er Jahre fertig gestellt und sind überwiegend als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt. Da die bestehende Fahrbahnbreite für den zukünftig erwarteten Verkehr im Plangebiet zu schmal ist, wurden entlang der bestehenden Verkehrsfläche breitere Verkehrsflächen zusätzlich gesichert.