Flächennutzungsplanung
Flächennutzungsplan Schwielowsee
Gemeinde
Landkreis
Größe des Plangebietes
Verfahrensart
Leistungszeitraum
Schwielowsee
Potsdam-Mittelmark
5.830 ha
Verfahren gemäß § 2 BauGB
2009 – 2014 (Rechtskraft August 2014)
seit 2019 erneut in Bearbeitung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielowsee hat im Dezember 2008 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Caputh, Ferch und Geltow aufzustellen. Für die drei ehemals selbstständigen Gemeinden lagen zu diesem Zeitpunkt drei geltende FNP vor, die jeweils eigenständige Planungsziele verfolgten. Die FNP von Caputh und Geltow waren seit 1994 gültig, der FNP Ferch wurde im Jahr 2002 genehmigt.
Die Aufgabe der Gemeinde Schwielowsee besteht darin, die unterschiedlichen Entwicklungsziele und -erwartungen sowie ihre Darstellungen im FNP grundsätzlich zu überprüfen und in einen Gesamt- FNP zu integrieren. Dabei verfolgt die Gemeinde folgende übergeordnete Planungsziele:
- integrierte Planung für alle drei Ortsteile
- grundsätzliche und umfassende Auseinandersetzung mit den Entwicklungszielen für die Gemeinde Schwielowsee
- Neu-Bewertung der bestehenden FNP
- Berücksichtigung der Planungsvorgaben (Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, sonstige Satzungen)
- Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Parallel wird die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert, sodass keine Konflikte mit geplanten Bauflächen entstehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielowsee hat im September 2019 beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20. März 2014 in 28 Teilbereichen zu ändern. Nach einem zweistufigen Verfahren trat die Änderung des Flächennutzungsplans am 26. Juni 2024 in Kraft.