Bebauungsplanung

Bebauungsplan Berliner Straße Nord-Ost

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt Beelitz

Potsdam-Mittelmark

1,13 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2015 – 2020 (Rechtskraft Juni 2020)

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Berliner Straße Nord-Ost“ befindet sich nördlich der Beelitzer Altstadt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Beelitz. Südlich an das Plangebiet schließen mit Einfamilienhäusern bebaute Flächen an. Im Norden und Osten grenzt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Nuthetal-Beelitzer Sander“ an. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gewerbebetrieben und Wohngebäuden, der Sicherung der Erschließung sowie der Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes – insbesondere aufgrund der Nähe zu dem LSG als besonders geschützten Landschaftsraum.

Das Konzept sieht eine Bebauung mit gewerblich genutzten Gebäuden im nördlichen Teil des Plangebietes vor. Aufgrund der geringen Höhe der Bestandsgebäude in der näheren Umgebung wird für die straßenseitige Bebauung eine ähnlich niedrigere Höhe baulicher Anlagen festgesetzt. Im rückwärtigen Bereich des Gewerbegebietes sind höhere Bauten zulässig. Der südliche Teil des Plangebietes schafft einen Übergang zu den südlich angrenzenden Wohngebieten. Die geplante zwei- bis dreigeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise fügt sich somit in die Umgebung ein. Die Erschließung erfolgt über eine Ringerschließung, wobei die Wohngebiete durch eine verlängerte Stichstraße mit Wendehammer zu erreichen sind.

Um die schutzbedürftige Wohnbebauung vor den entstehenden gewerblichen Nutzungen und deren Lärm zu schützen, wurde in den Bebauungsplan aufgenommen, dass nur Betriebe und Anlagen zulässig sind, die ein gewisses Emissionskontingent nicht überschreiten. Die gesunden Wohnverhältnisse bleiben somit gewahrt. Die durch die Planung entstehenden Eingriffe in die Natur sowie die Versiegelung von Flächen wurden durch Ausgleichsmaßnahmen, wie das Anpflanzen von Hecken, Ersatzpflanzungen von Bäumen oder das Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, kompensiert.