Bebauungsplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark schmachtenhagen

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt Oranienburg, Ortsteile Schmachtenhagen und Wensickendorf

Oberhavel

32,5 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2021 – 2023

In den beiden Ortsteilen Schmachtenhagen und Wensickendorf der Stadt Oranienburg soll jeweils ein Solarpark entstehen. Die Flächen befinden sich westlich der Siedlung Schmachtenhagen bzw. nordöstlich der Siedlung Wensickendorf und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen werden durch die Gleisanlagen der Heidekrautbahn durchkreuzt. 

Um die Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen planungsrechtlich zu sichern, wird im Bebauungsplan Nr. 156 „Solarpark Schmachtenhagen“ ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Weiterhin wird die Fläche der Bahntrasse der Heidekrautbahn nachrichtlich übernommen. Zwischen den Baufenstern werden die zum Teil bestehenden öffentlichen Landwirtschaftswege als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Die Baufenster werden so angeordnet, dass im Plangebiet bestehende Gasleitungen freigehalten werden. Die Randbereiche der beiden Plangebiete werden zum Teil als Grünflächen mit Heckenpflanzungen und grünordnerischen Festsetzungen auf der Photovoltaikfläche festgesetzt. Damit kann der Eingriff in Natur und Landschaft reduziert und die baulichen Anlagen in die Landschaft integriert werden. Es wird textlich festgesetzt, dass unter den Modulen der Photovoltaikanlage ein extensiver Bewuchs anzulegen ist.