Bebauungsplanung

Bebauungsplan Allianzdreieck an der Ernst-Thälmann-Straße

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Stadt Frankfurt (Oder)

0,7 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2018 – 2020 (Rechtskraft Juni 2020)

Mit der erneuten Aufstellung des Bebauungsplans BP-01-011 „Allianzdreieck an der Ernst-Thälmann-Straße“ als Angebotsplanung sollen, unter Berücksichtigung der außerordentlichen städtebaulichen Situation hinsichtlich Lage, Topographie und Zuschnitts des Plangebietes, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort angemessene Bebauung geschaffen und die Entwicklungschancen des Standortes gewahrt werden.
 
Ziel ist es, Baurecht für einen Gebäudekomplex mit Pflege- und anderen Gesundheitseinrichtungen zu schaffen. Dies soll über die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim für Dauer- und Tagespflege“ erfolgen, wodurch die Unterbringung eines Pflegeheims mit nutzungsergänzenden Einrichtungen und Anlagen sowie Wohngebäuden für betreutes Wohnen ermöglicht werden soll.
 
Gegenwärtig liegt das Plangebiet brach. Es befinden sich zwei ungenutzte Gebäude auf dem Areal. Die Gebäude sind baulich nicht mehr nutzbar, das Gelände von Vegetation überwuchert. Eine bauliche Neuordnung des Gebietes an dieser exponierten Lage ist für die Innenstadt von besonderer Bedeutung.
Um auf die Gegebenheiten des Plangebietes und die Anforderungen des künftigen Betreibers flexibel reagieren zu können, soll eine campusartige offene Bebauung mit unterschiedlichen Bautypologien ermöglicht werden. Um die Bebauung der Umgebung anzupassen, werden Bereiche mit unterschiedlichen Gebäudehöhen festgesetzt.