Bebauungsplanung
Bebauungsplan A10-Center
Gemeinde
Landkreis
Größe des Plangebietes
Verfahrensart
Leistungszeitraum
Stadt Wildau
Dahme-Spreewald
33 ha
Verfahren gemäß § 2 BauGB
2005 – 2008 (Rechtskraft März 2008)
Änderungsverfahren 2018 – 2021 (Rechtskraft Mai 2021)
Der Umbau des A10-Einkaufszentrums umfasst die Verlagerung und teilweise Umnutzung von vorhandenen 10.000 qm Verkaufsfläche aus dem Obergeschoss und dem Untergeschoss in den Erweiterungsbau „A10-Triangel“. Der Bebauungsplan schafft Baurecht für den Erweiterungsbau und zwei Parkhäuser, sichert die Erweiterung der Stellplatzanlage und beinhaltet die Umweltprüfung gemäß BauGB sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG.
In weiteren Verfahren wurden der Ausbau der Einmündung der Nordzufahrt und der Ausbau der Wegeverbindung „Goethebahn / Funkerberg“ für Fußgänger und Radfahrer zwischen Königs Wusterhausen und Wildau geplant. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Flächennutzungsplan Wildau für den Teilbereich „A10-Center“ geändert. Zusätzlich wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, in dem die raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die zentralörtliche Gliederung und die Inanspruchnahme von Infrastruktur untersucht wurden. SR • Stadt- und Regionalplanung war für die Erarbeitung und Abstimmung der Verfahrensunterlagen zuständig.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt vollständig innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „A10-Center“, Vorhaben sind gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Im festgesetzten Bebauungsplan von 2008 ist für das Baugebiet SO-2 eine Gesamtverkaufsfläche von bis zu 51.000 qm zulässig, darunter bis zu 19.000 qm Verkaufsfläche (VKF) im Sortiment Bekleidung und bis zu 2.850 qm VKF im Sortiment Schuhe / Lederwaren. Seitens des Betreibers wird eine Erhöhung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche für die zentrenrelevanten Sortimente Bekleidung von maximal 19.000 m2 auf maximal 25.700 qm sowie für Schuhe / Lederwaren von maximal 2.580 qm auf maximal 4.400 qm angestrebt. Mit den Veränderungen der Verkaufsfläche in verschiedenen Branchen war keine Erweiterung der vorhandenen 66.400 qm Verkaufsfläche des A10-Centers verbunden.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einkaufs-, Dienstleistungs- und Freizeitzentrum“. Ziel der Planänderung ist es, hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen die Festsetzung der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Räumen und Gebäuden für freie Berufe zu ergänzen und die Festsetzung der Verkaufsfläche für einzelne Sortimente zu erhöhen. Die Gesamtverkaufsfläche des Centers soll beibehalten werden. Der konkrete Umfang der Verkaufsflächen-Obergrenzen für die einzelnen Branchen wurde im Rahmen des Änderungsverfahrens anhand eines, mit der Gemeinsamen Landesplanung und den Handelskammern abgestimmten Gutachtens, ermittelt und mit den beteiligten Akteuren abgestimmt. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu der überbaubaren Grundstücksfläche bleiben unverändert.