Überörtliche und informelle Planung

Städtebauliches Konzept Ferienpark Havelsee

Gemeinde

Landkreis

Größe des Plangebietes

Verfahrensart

Leistungszeitraum

Amt Beetzsee, Stadt Havelsee

Potsdam-Mittelmark

3,41 ha

Verfahren gemäß § 2 BauGB

2015 – 2016 (Rechtskraft September 2016)

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienpark Havelsee“ liegt im Ortsteil Kützkow der Stadt Havelsee direkt an der Havel und umfasst eine Größe von insgesamt 3,41 ha. In dem Plangebiet ist die Entwicklung eines Ferienparks mit dem Nutzungskonzept „bed & bike“ beabsichtigt. Ziel ist es, naturnahen Aktivurlaubern entlang der Radfernwege  „Tour Brandenburg“ und „Havel-Radweg“ sowie einer Hauptwasserwanderroute Brandenburgs attraktive Ferienhäuser mit direktem Bezug zur Havel in unterschiedlicher Größe anzubieten.

Das Plangebiet liegt außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Außenbereich). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Bauvorhaben zu schaffen und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ferienpark Havelsee“ im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Der Uferbereich der Havel befindet sich im LSG „Westhavelland“, Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Havel Süd“ und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Niederung der Unteren Havel / Gülper See“. Eine Überplanung der Schutzgebiete durch den Bebauungsplan wird ausgeschlossen.

 Als bauliche Anlage soll in diesem Bereich lediglich ein Steg für aktive Wasserwanderer, vergleichbar mit dem nahegelegenen Naturhafen, errichtet werden. Die Umsetzung des Steges wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens mit der jeweiligen Fachbehörde abgestimmt. Im mittleren Bereich des Plangebietes soll eine Sport- und Spielfläche entstehen. Um Beeinträchtigungen für Anwohner zu reduzieren, werden diese Nutzungen zeitlich eingeschränkt.

Die Herausforderungen der Planung stellten die Erarbeitung eines verträglichen und ortstypischen Bebauungskonzeptes sowie die Auseinandersetzung
mit dem UferschutzHochwasserschutz und den Ausgleichsmaßnahmen für die naturschutzrechtlichen Eingriffe dar. Durch intensive Abstimmung mit den
Fachbehörden konnten die strittigen Themen geklärt und so das Bauvorhaben planungsrechtlich auf den Weg gebracht werden.